Schuldbeweis:
Die ESA hat an die DSG 15.000 EURO zu zahlen
Am 27.08.2015 fand die Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Bonn statt.
Der vierköpfige DSG-Vorstand war vollzählig anwesend und wurde durch seinen Anwalt unterstützt.
Für die ESA (European Suzuki Association) waren Anke van der Bijl (die stellvertretende Vorsitzende) und deren Anwalt erschienen. Der 1. Vorsitzende Martin Rüttimann fehlte.
Die drei Richter sahen es als erwiesen an, dass der ESA-Vorstand in den Jahren 2011 und 2012 zumindest zwei illegale Handlungen bei der Abwahl der DSG aus der ESA vorgenommen hatte.
Deshalb stellte das dreiköpfige Richtergremium einen grundsätzlichen, erheblichen Schadensersatzanspruch der DSG gegenüber der ESA fest und schlug einen Vergleich vor, der die ESA zu einer Zahlung von 15.000,- € an die DSG verpflichten würde. Sollte die ESA dies ablehnen, stellte es ein Urteil zugunsten der DSG in Aussicht, das im Ergebnis für die ESA um mindestens 20.000,- € teurer werden würde.
Nach ca. 21/2 stündigen Verhandlungen wurde folgender Vergleich geschlossen: Wenn die ESA innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft die geforderte Zahlung leisten würde, erhielte sie von der DSG einen großzügigen „Rabatt“ von ca. 33% und bräuchte nur 10.000,- € an die DSG zu zahlen. Verpasste sie diesen Termin, wäre die Gesamtsumme von 15.000,- € fällig und sofort vollstreckbar.
Der DSG wurden keinerlei Auflagen gemacht.
Durch die Zustimmung der ESA zu diesem Vergleich wird evident, dass die ESA ihr illegales Verhalten gegenüber der DSG eingestehen musste.
Der Abschluss dieses Vergleichs war für den DSG-Vorstand sinnvoll, auch wenn es formaljuristisch nur um die Wiedergutmachung des eingetretenen Vermögensschadens ging.
Kerstin Wartberg machte einige spezielle Vorschläge, wie die Beziehungen zwischen ESA und DSG beruhigt und damit langfristig stabilisiert werden könnten:
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Da die DSG nach allem aus juristischer Sicht immer noch ESA-Mitglied ist, könnte sie ihre Teacher Training Kurse anbieten als anerkannt durch die ESA.
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Die Schüler von DSG-Lehrern könnten an allen von der ESA veranstalteten Workshops und Konzerten teilnehmen.
Diese oder ähnliche Vorschläge hätte man in den Gerichts-Vergleich aufnehmen können und sie wären damit eine Garantie für eine professionelle Kooperation zwischen ESA und DSG gewesen.
Anke van der Bijl wies alle diese Vorschläge kategorisch zurück und versäumte damit die Chance für eine friedliche Zusammenarbeit in der Zukunft. Ihr einziges Argument war, die DSG würde angebliche Markenrechte der ISA nicht anerkennen. Dies steht im direkten Gegensatz zur Entscheidung des Europäischen Harmonisierungsamtes für Markenrechte vom 12.11.2014.
(Anmerkung: Dies entspricht entspricht der höchsten rechtlich bindenden Autorität in europäischen Markenrechtsangelegenheiten)
DEUTSCHE ÜBERSETZUNG:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(Marken, Muster und Modelle)
Abteilung für Löschungserklärungen
C306B
Alicante, 12/11/2014
Zitat von Seite 8
„Schlussfolgerung
Nach alledem hat der Inhaber der Gemeinschaftsmarke (Anmerkung: die ISA) die ernsthafte Benutzung der streitigen Gemeinschaftsmarke für folgende Waren und Dienstleistungen nicht bewiesen, weshalb die Gemeinschaftsmarke daher widerrufen werden muss:
Klasse 9: Musikalische audio-visuelle Aufnahmen; Computerprogramme im Zusammenhang mit Musik; Computerprogramme für Unterrichtszwecke; Musikaufnahmen zum Downloaden; elektronische Veröffentlichungen
Klasse 16: Gedruckte Veröffentlichungen; Bücher, Zeitschriften, Periodika, Handbücher und Kataloge; Papiere, Schreibsachen und Notenhefte
Klasse 41: Musikalische, erzieherische und unterrichtende Dienstleistungen.“
Bereits ein Jahr früher, am 2. Juli 2013 hatte das Bundespatentgericht entschieden, dass der Name Suzuki in Deutschland im Bereich Musikpädagogik von JEDERMANN frei benutzt werden darf:
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Die rechtskräftigen Entscheidungen dieser drei Gerichte (Landgericht Bonn, Harmonisierungsamt für Markenrecht im europäischen Binnenmarkt sowie Bundespatentgericht) haben jedoch noch andere Folgen:
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Die Drohungen der ESA gegen die Lehrer der DSG wurden wirksam gestoppt, so dass an dieser Front zukünftig Ruhe herrschen dürfte.
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Im Verlaufe des Prozesses wurde durch Belege nachgewiesen, dass im Jahre 2011 zahlreiche konspirative, vorsätzlich schädigende Handlungen seitens des ESA- und des späteren SMD-Vorstandes stattgefunden hatten mit dem Ziel, die DSG zu zerstören und ihre Mitglieder in den SMD-Verein einzugliedern.
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Alle Suzuki-Gesellschaften, deren Heimatstaaten dem europäischen Binnenmarkt angehören, haben nun die freie Wahl, ob sie die unwahren Behauptungen der ESA durch die Beiträge ihrer Mitglieder weiterhin unterstützen wollen, oder ob sie sich darauf besinnen, was die eigentliche Aufgabe einer europäischen Suzuki-Gesellschaft sein sollte:
Wie schade, daß sich die ESA nicht an die von Suzuki vorgegebene Ethik hält. Das Entgegenkommen der DSG mit 33% Rabatt auf die termingerechte Zahlung der von der ESA anerkannten Schadenersatzsumme ist sehr großzügig und sollte als ein entgegenkommender Schritt zur Beruhigung gewertet werden. Statt dessen noch mehr Ablehnung auf Seiten der ESA bei weiteren Versuchen von Frau Wartberg ein erträgliches Klima für alle wieder herzustellen, obwohl sie zu der geschädigten Partei gehört, die jahrelang den gehässigen Angriffen der ESA ausgesetzt war, was richterlich bestätigt wurde. Hier kämpft Kleingeist gegen Großmut!
Ingeborg Pudelko